Wichtige Hinweise

Digitaler Rechnungsversand 


Gesetzliche Grundlagen haben sich geändert

Am 04.11.2011 wurde das Steuervereinfachungsgesetz 2011 im Bundesgesetzblatt (Jahrgang 2011, Teil I, Nr. 55) veröffentlicht. Damit sind die neuen Regelungen zum Umsatzsteuergesetz in § 5 in Kraft getreten. Künftig ist eine qualifizierte elektronische Signatur für den elektronischen Rechnungsversand nicht mehr erforderlich. Dies gilt für Rechnungen über Leistungen, die nach dem 01.07.2011 erbracht wurden.

Kunden, die mit Office Line oder Classic Line elektronisch Rechnungen versenden, sollten sich umgehend mit der neuen Rechtslage vertraut machen. Auch wenn es künftig einfacher ist, eine Rechnung als Anhang an eine E-Mail zu versenden, so müssen nach wie vor insbesondere auf Seiten des Empfängers gewisse Vorkehrungen getroffen werden, damit das Finanzamt den Vorsteuerabzug aus solchen Rechnungen akzeptiert.

In diesem Zusammenhang ist es nicht mehr nur sinnvoll, sondern dringend geboten, eine digitale Speichermöglichkeit zu schaffen (z. B. eine Dokumentenmanagement- und Archivierungslösung), denn nicht nur die Absender, sondern auch die Empfänger sind verpflichtet, die digital verschickten und erhaltenen Dokumente ebenso digital abzulegen und vorzuhalten. Die ausgedruckte Form der Dokumente ist gesetzlich nicht zulässig.

Hier finden Sie einen Frage-Antwort-Katalog des Bundesfinanzministeriums zur elektronischen Rechnungsstellung.

Kommen Sie gern auf uns zu, wir beraten Sie und helfen Ihnen weiter.

Tel.: 040 - 69 66 69 66

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